Das Denkmalschutzgebietliegt im historischen Kern der Stadt Mikulov. Es schützt ein äußerst wertvolles städtebauliches Gebilde, das die spezifische Entwicklung einer Herrschaftsstadt dokumentiert. Es bewahrt ein bis ins 13. Jahrhundert reichendes architektonisches und künstlerischesSchaffen.Diese Entwicklung hat die Hauptkomponenten der barocken Stadt hervorgebracht. Im Laufe der weiteren Entwicklungwurde dasStadtbildabgerundet. Die Einmaligkeit der Lage von Mikulov, einer der möglicherweise interessantesten historischen Städte Mitteleuropas, die Harmonie zwischen der umliegenden Natur und der Besiedelung, ihre überragende städtebauliche und architektonische Qualität sowie der Wert ihres Denkmalbestands haben den Ausschlagdafür gegeben, dass der historische Stadtkern zumDenkmalschutzgebiet erklärt worden ist.
Es geschah mit dem Erlass des Kulturministeriums AZ7646/82-VI/1 vom 13. April 1982. Mit der Einrichtung des Denkmalschutzgebietes wurde die Gewährleistung einer höheren Schutzkategorie für das eingegrenzte, kulturell wertvolle Gebiet bezweckt, um nicht nur den Denkmalbestand besser zu schützen, sondernauch deshalb, um dafür zu sorgen, dass bei allen in diesem Gebiet erfolgenden baulichen Maßnahmen der historische Siedlungscharakter erhalten bleibt.Gegebenenfalls soll bei jeglicher Bautätigkeitdarauf abgezielt werden, den historischen Siedlungscharakter zu wahren, etwaige frühere unpassende Maßnahmen wieder rückgängig zu machen.Dem Schutz unterliegen: der historische Grundriss der Stadt, die ihm entsprechende räumliche Struktur und Verteilung von Massen, Innenräume städtischer Gebäude, Beläge von Verkehrswegen und öffentlichen Plätzen, unterirdische Räumlichkeiten, städtische Wahrzeichen, äußeres, von der Ferne und von der Nähe aus gesehenem Stadtbild, unbewegliche Kulturdenkmäler, Grünflächen, jedoch auch sonstige Objekte, die die Atmosphäre des Denkmalschutzgebietes abrunden. Die Bedingungen für den Schutz der einzelnen Objekte, Gebäude ergeben sich aus Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Gesetz Blatt Nr. 20/1987 Sb., über staatliche Denkmalpflege in der jeweils gültigen Fassung.
Das Denkmalschutzgebiet wird westlich des historischen Stadtkerns durch die Straße, ul. 22. dubna (des 22. April) begrenzt. Dahinter biegt die Grenzlinie in Richtung Norden in die GasseU staré brány(Zum Alten Tor) ein und setzt sich in östlicher Richtung gegen Brněnská ulice (Brünner Straße), ferner durch die StraßeČeská fort. Von dort weicht die Grenzlinie in Richtung Süden ab. Sie nutzt den Gehweg entlang des Kanals auf dem Grundstück Nr. 1445 bis zur Straße ul. Svobody. Weiter folgt sie der Straße Purkyňova, in ihrer Richtung bis zumehemaligen Piaristenkloster, dessen Gelände sie im Bereich der Grundstücke Nr.413–418 bis hin zu ulicePiaristů (Piaristengasse) säumt.Durch die erwähnte Piaristengasse verläuft sie zurück in Richtung Norden bis zur Kreuzung mit den beiden Straßen ul. Komenského (Comenius-Str.) und ul. 22. dubna. An dieser Stelle schließt sich die Umgrenzung des Denkmalschutzgebietes.
Das Städtische Denkmalschutzgebiet von Mikulov nimmt eine Fläche von ca. 19,95 ha ein. Es befinden sich ca. 244 Objekte darin (einschließlich von Gebäuden ohne oder mit einer Hausnummer, wobei Areale, Anlagen und zusammengelegte Häuser jeweils als einziges Objekt gezählt werden.) Davon weisen 205 Objekte eine Konskriptionsnummer auf. Im Städtischen Denkmalschutzgebiet Mikulov gibt es ca. 146 Objekte, die als unbewegliche Kulturdenkmäler registriert sind.(Davon haben 139 Objekte eine Konskriptionsnummer.)
Um das äußere Bild des Denkmalschutzgebietes zu wahren, hat der Nationalausschuss für den Bezirk Břeclav,die Gruppe Kultur per Bescheid vom 1. September 1987, AZ Kult 42/87-pam. einen Denkmalschutzbereich festgelegt.Darin befinden sich weitere 32 unbewegliche Kulturdenkmäler (von denen 22 Häuser eine Konskriptionsnummer aufweisen). Im übrigen Katasterteil der Stadt befinden sich weitere vier Denkmäler. Demnach sind in der Katastralgemeinde Mikulov insgesamt182 Kulturdenkmälerregistriert, von denen 162 Objekte, Gebäude eine Konskriptionsnummer aufweisen.